Kosten

Die Höhe der Gebühren für den Anwalt ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwalts- vergütungsgesetz RVG und orientiert sich z.B. im Zivilrecht an der Höhe des Streitwertes.

Für eine Erstberatung berechne ich eine Pauschale von 150 € + 19% MwSt, die zu 100% auf meine Folgetätigkeit in dieser Sache angerechnet wird. Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit sprechen wir selbstverständlich vorher ab. Sie haben die optimale Kostenkontrolle.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehme ich  gerne den Schriftverkehr zur Klärung der Kostenübernahme.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe 
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für die Anwalts- und Gerichtskosten erhalten. Die für die Beantragung dieser Leistungen erforderlichen Formblätter finden Sie unter Formulare.

Die Leistungen der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe reichen von der einfachen Beratung im Rahmen eines anwaltlichen Gespräches über die Klärung mit der gegnerischen Seite bis zur Vertretung im Gerichtsprozess. Den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen, in Augsburg beim
   Amtsgericht Augsburg
   Am alten Einlass 1
   86150 Augsburg

Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins fallen für Sie außer einer Schutzgebühr von 15 €, die ich nach Möglichkeit bar zu entrichten bitte, keine weiteren Kosten an.